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Funktionell

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Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

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Aktuelle Ferienpläne

Hauptbereich

Ferienplan

 

Hier können SIe sich den aktuellen Ferienplan als pdf-Datei herunerladen.

 

Antrag auf Befreiung vom Unterricht:

Auf Anordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart isteine Beurlaubung nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag des/der Erziehungsberechtigten möglich; z.B. bei aktiver Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen, aus gesundheitlichen Gründen mit ärztlichem Attest (z.B: Heilkuren) oder aus wichtigen persönlichen Gründen, nachzuweisen sind.

 
  • Anträge, die zu einer Ferienverlängerung führen und/oder mindestens drei Schultage dauern:

Diese Anträge müssen schriftlich bei der Schulleitung und mindestens vier Wochen vordem beantragten Termin vorgelegt werden! Die Eltern werden über die Entscheidung der Schulleitung schriftlich informiert.

Eine Beurlaubung, die zur Ferienverlängerung führt und/oder länger als drei Schultage dauert, kann nur einmal in der gesamten Grundschulzeit genehmigt werden!

 
  • Beurlaubungen, die nicht direkt vor oder nach den Ferien liegen:

Genehmigungen bis zu zwei Schultagen zwischen zwei Ferienphasen kann der/die Klassenlehrer/in genehmigen. Ab drei Schultagen: (siehe oben).

 
  • Freistellung aufgrund religiöser Anlässe:

Evangelische und katholische Schülerinnen und Schüler erhalten am Montag nach der Erstkommunion bzw. der Konfirmation / Firmung unterrichtsfrei (Voraussetzung: Der Festtag ist der Sonntag). Muslimische Schülerinnen und Schüler erhalten entsprechend den religiösen Feiertagen je einen Tag pro Schuljahr auf Antrag beim Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin frei (z.B. Zuckerfest).