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Aktuelle Ferienpläne

Hauptbereich

Ferienplan

 

Hier können SIe sich den aktuellen Ferienplan als pdf-Datei herunerladen.

 

Antrag auf Befreiung vom Unterricht:

Auf Anordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart isteine Beurlaubung nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag des/der Erziehungsberechtigten möglich; z.B. bei aktiver Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen, aus gesundheitlichen Gründen mit ärztlichem Attest (z.B: Heilkuren) oder aus wichtigen persönlichen Gründen, nachzuweisen sind.

 
  • Anträge, die zu einer Ferienverlängerung führen und/oder mindestens drei Schultage dauern:

Diese Anträge müssen schriftlich bei der Schulleitung und mindestens vier Wochen vordem beantragten Termin vorgelegt werden! Die Eltern werden über die Entscheidung der Schulleitung schriftlich informiert.

Eine Beurlaubung, die zur Ferienverlängerung führt und/oder länger als drei Schultage dauert, kann nur einmal in der gesamten Grundschulzeit genehmigt werden!

 
  • Beurlaubungen, die nicht direkt vor oder nach den Ferien liegen:

Genehmigungen bis zu zwei Schultagen zwischen zwei Ferienphasen kann der/die Klassenlehrer/in genehmigen. Ab drei Schultagen: (siehe oben).

 
  • Freistellung aufgrund religiöser Anlässe:

Evangelische und katholische Schülerinnen und Schüler erhalten am Montag nach der Erstkommunion bzw. der Konfirmation / Firmung unterrichtsfrei (Voraussetzung: Der Festtag ist der Sonntag). Muslimische Schülerinnen und Schüler erhalten entsprechend den religiösen Feiertagen je einen Tag pro Schuljahr auf Antrag beim Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin frei (z.B. Zuckerfest).