Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Aktuelles

Hauptbereich

Anmeldung der Schulneulinge

Autor: Frau Grüner
Artikel vom 02.02.2024

Am 01. August 2024 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30.06.2024 das 6. Lebensjahr vollendet haben.

Diese Pflicht besteht auch für Kinder von Spätaussiedlern und ausländischen Staatsangehörigen. Die Erziehungsberechtigten werden deshalb von der Schulleitung gebeten, ihre schulpflichtig werdenden Kinder in der Schule anzumelden.

Kinder, die bereits um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, müssen erneut angemeldet werden.
 

Zum Schulbesuch angemeldet werden, können auch die Kinder (Kannkinder), die zwischen dem 01.07.2018 und dem 30.06.2019 geboren sind. Voraussetzung ist die Schulfähigkeit des Kindes, die von der Schulleitung festgestellt wird; im gegebenen Fall auf Grundlage eines pädagogisch-psychologischen Gutachtens und einer Untersuchung durch das Gesundheitsamt.
 

Anträge auf Zurückstellung oder vorzeitige Einschulung sind am Tag der Anmeldung im Rektorat zu stellen.
 

Die Anmeldung für alle Schulneulinge ist am
 

                                    Dienstag, den 20.02.2024, im Sekretariat

                                    Uhrzeit: Bitte dem Einladungsschreiben entnehmen.
 

Sollten Sie keine Infopost von der Schule erhalten, bitte im Sekretariat bis zum 19.02.2024 melden.


Die Eltern bitten wir bei der Anmeldung im Sekretariat, die Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sowie das Impfbuch vorzulegen.

Außerdem benötigen wir den ausgefüllten Aufnahmebogen, das Religionsblatt, die Einwilligung zum Datenschutz, die Einwilligung zur Videokonferenz, „Freundewunschzettel“ und das Formular zur Ganztagesbetreuung. Bei alleinerziehendem Elternteil ein Nachweis über das Sorge-/ Aufenthaltsbestimmungs-/ Umgangsrecht oder eine Negativerklärung mitzubringen.